Arbeitsschutz
Einlagen für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe
Wussten Sie schon?: Wer Einlagen aus normalen Straßenschuhen in Sicherheitsschuhe legt, gefährdet nicht nur die Schutzwirkung, sondern auch die geltende Normkonformität. Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur dann in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, wenn eine gültige Baumusterprüfung dafür vorliegt. Durch diese Regel wird sichergestellt, dass essenzielle Eigenschaften wie Antistatik, die Höhe des Zehenschutzbereichs oder andere sicherheitsrelevante Merkmale auch mit der Einlage erhalten bleiben. Fehlen diese Prüfungen, erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz – ein Risiko, das Sie keinesfalls eingehen sollte.


Arbeitsschutz
Zuständigkeit
Sie fragen sich, wie Sie Ihre speziellen Einlagen für Sicherheitsschuhe erhalten – und wer die Kosten übernimmt?
Im Unterschied zu normalen Einlagen, die in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, gelten hier besondere Regeln:
Alle wichtigen Informationen sowie die passenden Anträge finden Sie übersichtlich in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schritt-für Schritt Anleitung
Folgende Unterlagen sind auszufüllen, wenn die Kostenübernahme über die DRV läuft.
G0100: Antrag auf Leistung zur Teilhabe für Versicherte: Dieser Antrag ist für sie zum Ausfüllen. Hier Runterladen!
G0133: Anlage zum Antrag auf Leistungen: Dieser Antrag ist ebenso von Ihnen auszufüllen. Hier Runterladen!
G0134: Notwendigkeitsbescheinigung: Dieser Antrag muss ihr Arbeitgeber/Abteilungsleiter (Sicherheitsbeauftragter o. Qualitätsmanagement) ausfüllen. Hier Runterladen!
Kostenvoranschlag: Für die Antragstellung benötigen Sie zudem einen Kostenvoranschlag Ihres Sanitätshauses für „Baumustergeprüfte Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe“. Rufen Sie uns hierzu an oder schreiben sie uns eine E-Mail. Tel. 06406 830 123-0 // E-Mail: info@orthedies.com. – Muster ansehen!
Ärztliche Verordnung: Sie benötigen von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden eine ärztliche Verordnung über „Baumustergeprüfte Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe“ – Muster ansehen!
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – Wir helfen Ihnen gerne, auch wenn Sie die Unterlagen in ausgedruckter Form benötigen.
ACHTUNG: Sollten Sie noch keine 15 Jahre Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Arbeitsagentur. Diese ist dann für die Kostenübernahme zuständig.
Sobald Sie alle Unterlagen (G0100 / G0133 / G0134) ausgefüllt haben, müssen diese zusammen mit unserem Kostenvoranschlag und einer ärztlichen Verordnung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht werden. Gerne können Sie die Unterlagen auch direkt an uns senden – wir leiten sie anschließend an die DRV weiter.
Parallel dazu nehmen wir einen digitalen Abdruck Ihrer Füße. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, welche Schuhmarke und welches Modell Ihre Arbeitssicherheitsschuhe haben. So stellen wir sicher, dass die Einlagen vollständig normkonform angefertigt werden.
Sobald die Genehmigung schriftlich bei Ihnen eingetroffen ist, können Sie uns gerne telefonisch informieren. Wir starten dann den Fertigungsprozess Ihrer Einlagen und vereinbaren anschließend einen Termin zur Abholung und Anprobe. Bitte bringen Sie zur Abholung die Genehmigung der DRV mit. Die Kosten stellen wir der DRV (Oder der Arbeitsagentur) in voller Höhe in Rechnung. Für sie fällt kein Eigenanteil an.
Wie auch bei den normalen Einlagen gilt hier die gesetzlichen Regelungen: Sie haben Anspruch auf zwei Paar Einlagen pro Jahr.
Hierfür gehen sie wie folgt vor:
G0135: Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung: Dieser Antrag muss von Ihnen ausgefüllt und anschließend vom Arbeitgeber abgestempelt werden. Hier Runterladen!
Kostenvoranschlag: Für die Antragstellung benötigen Sie zudem einen Kostenvoranschlag Ihres Sanitätshauses für „Baumustergeprüfte Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe“. Rufen Sie uns hierzu an oder schreiben sie uns eine E-Mail. Tel. 06406 830 123-0 // E-Mail: info@orthedies.com. – Muster ansehen!
Ärztliche Verordnung: Sie benötigen von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden eine ärztliche Verordnung über „Baumustergeprüfte Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe“ – Muster ansehen!
